Da es sich hierbei jedoch um einen nicht unerheblichen Eingriff in Bezug auf die Statik und die äußere Gestaltung des Gebäudes handelt, ist solch ein Vorhaben bauantragspflichtig. Mit zunehmender Größe des Gebäudes steigen zudem auch die Anforderungen, z.B. an den Brandschutz, die bei solch einer Maßnahme eingehalten werden müssen.
Falls Sie ein derartiges Vorhaben planen, stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Bei Bedarf können wir auch die weiteren Beteiligten für ein solches Projekt, wie Statiker*in, Architekt*in und evtl. Prüftstatiker*in sowie Brandschutzsachverständige*r, für Sie beauftragen und koordinieren.
Hierzu informieren wir Sie gerne in einem ausführlichem Gespräch.